Ja, es ist so. Der typische deutsche Jurist geht mehrmals am Tag über rote Ampeln. Man könnte das auf einen Mangel an Unrechtsgefühl schieben wie es oft bei Menschen in hohen Ämtern gehandhabt wird. Hier liegt der Fall aber anders, denn Juristen haben anstatt des Unrechtsgefühls sogar ein Menge Unrechts”bewusstsein”. Niemals würden sie mehr als eine kleine Ordnungswidrigkeit riskieren. Genau das ist auch der Grund wieso Juristen die Fabe Gelb nicht mögen (mal abgesehen davon, dass das die Farbe der meißten Kommentare zum internationalen Recht ist): Gelb ist, wie Juli Zeh so schön sagte, die Farbe des Stillstands. Wenn man im Auto auf eine gelbe Ampel zufährt scheint die Zeit still zu stehen. Der Fuß auf dem Gas entscheidet ob über rot oder grün-gelb gefahren wird. Wer schwarz-weiss denkt findet sich zur Gelbphase in einer Grauzone wieder… und Grauzonen werden bekanntlich gerne ausgenutzt. Falls ihr euch schon immer gefragt habt, wie das mit der Strafbarkeit geregelt ist:
Das Fahren bei gelber Ampel kann ein Bußgeld von zehn Euro nach sich ziehen (hehe).
§37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass der Autofahrer bei gelbem Signal anhalten und auf das nächste Zeichen warten muss. Dies gilt jedoch nur dann, wenn der Fahrer noch ohne Vollbremsung anhalten kann.
Der Fahrlehrer sagt: “Bei gelb noch beschleunigen um die Kreuzung möglichst schnell zu räumen”. Doch eigentlich versucht ja jeder Autofahrer dadurch nur eine Geschwindigkeit zu erreichen bei der er nur noch durch eine Vollbremsung anhalten kann – die Grauzone des §37 StVO. Selbst wenn man dann mit 120 Km/h über rot rast…